Kommentar: Das Kreuz mit
dem Kreuz
Die Aufregung um das Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes (BVG), in bayerischen Pflichtschulen dürfe
kein Kreuz oder Kruzifix hängen, wenn nur ein einziger Schüler oder
eine einzige Schülerin dagegen sei, wäre komisch, wenn sie nicht ein
Warnzeichen wäre: ein Signal dafür, dass wesentliche Teile und
führende Kreise dieser Gesellschaft immer noch nicht verstanden haben, dass
eine moderne humane Gesellschaft nur existieren kann bei völliger Trennung
von Religion und Staat. Ob konservative Christen, fundamentalistische Moslems,
orthodoxe Juden oder extreme New-Age- oder Esoterik-Anhänger: Viele wollen
diese Trennung nicht, wollen die Gesellschaft und ihre Regeln durch religiöse
oder spirituelle Einflüsse bestimmt sehen – natürlich immer durch
die ihres eigenen Glaubens.
Niemandem soll es unbenommen sein, seinen Glauben, seine Spiritualität zu
leben. Doch kann eine wirklich humane Gesellschaft nur funktionieren, wenn jeder
Mensch dieses Recht hat und es zugleich allen anderen zubilligt – die Begrenzung
der Freiheit des Einzelnen durch die der anderen ist eine ebenso alte wie richtige
Erkenntnis.
Selbst wenn man die Prägung unserer Gesellschaft durch das Christentum als
so stark ansieht, wie viele dies tun (die durch Gedanken der Antike ist mindestens
so bedeutsam): Solch ein Urteil war lange fällig, und es müßten
noch viel weitergehende Konsequenzen gezogen werden: Die Festlegung zahlreicher
Verfassungen auf christliche Grundsätze etwa müßte verschwinden,
der Religionsunterricht durch einen weltanschaulich und religiös neutralen
Religionskundeunterricht ersetzt werden. Die bei uns herrschenden Zustände
sind einer modernen, humanen und toleranten Gesellschaft nicht würdig.