Friedhelm Schneidewind

Saarländisches Kulturjournal 6/1995 (November 1995)

Kontroverse: Der Fall Schimmel 

Im Rahmen der Frankfurter Buchmesse erhielt die Bonner Orientalistin Annemarie Schimmel den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Im Vorfeld gab es Proteste, Irritationen und Kampagnen sowohl der Befürworter als auch der Gegner der Verleihung. Worum ging es?

Frau Schimmel – selbst keine Muslimin – beschäftigt sich in erster Linie, wenn auch nicht nur, mit der Mystik des Islam und seiner Geschichte; die aktuelle Situation kommt bei ihr, wenn überhaupt, nur am Rande vor. Sie ist ohne Frage eine ausgewiesene Wissenschaftlerin, und mit ihren etwa 70 Büchern hat sie ganz sicher beigetragen zum Verständnis gewisser Aspekte des Islam bei uns. Dass sie jeden wissenschaftlichen, Orientalistik- oder Übersetzerinnen-Preis erhalten könnte, ist unbestritten.

Die Vorwürfe gegen sie bewegen sich auf andere, mindestens zwei Ebenen. Konkret wwirft man ihr vor, sie unterstütze die Fatwa, das Todesurteil gegen Salman Rushdie; hierfür gibt es Belege, Zeugen und eidesstattliche Erklärungen. Vorgeworfen wird ihr auch, dass sie im offiziellen Organ der iranischen Botschaft schreibt, ohne sich vom Regime zu distanzieren, einiges lässt sogar Verständnis für diktatorisches Vorgehen erkennen. Hierzu paßt, dass sie in einem Nachruf den pakistanischen Diktator Zia ul-Haq lobte und seine Menschenrechtsverletzungen entschuldigte. Ob ihre Haltung die Fundamentalisten ermutige oder nicht, darüber sind sich die Gegner der Verleihung so wenig einig wie über evtl. »Hintermänner«, die hinter der Verleihung stehen könnten (es gibt da obskure Theorien).

Andere argumentieren grundsätzlicher und weichen so dem Problem aus, Schimmels Haltung zu Rushdie bis ins Detail belegen zu müssen. Frau Schimmel hat sich öffentlich für eine Verletzung der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit ausgesprochen. (Nicht nur) in den Tagesthemen erklärte sie, ein Buch wie das von Rushdie dürfe nicht veröffentlicht werden, da es die Gefühle vieler gläubiger Menschen verletze. Dies ist ein Musterbeispiel von Intoleranz. Einzelne Menschen, Individuen, haben das Recht, vor Beleidigungen u. ä. geschützt zu werden, aber keine Religion oder Ideologie, keine Idee kann für sich in Anspruch nehmen, nicht in künstlerischer Form oder wiederum in einer religiösen Schrift kritisiert oder, aus ihrer Sicht, verletzend dargestellt zu werden. Können nicht Äußerungen im Neuen Testament als beleidigend empfunden werden von manchen Völkern und Religionen? Findet man solches nicht auch im Koran, ja eigentlich in den meisten »heiligen« Büchern? Meinungsäußerungen, besonders solche religiöser Natur, und die Kunst müssen frei bleiben! Dass dies bei uns oft auch anders gehandhabt wird, wenn etwa Künstler vor Gericht gezerrt werden, weil sie das christliche Bekenntnis beleidigt haben sollen, ist keine Entschuldigung und zeigt nur, wie weit wir noch entfernt sind von einer modernen humanen Gesellschaft mit einer echten Trennung von Religion und Staat.

Der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels wird vergeben an eine Persönlichkeit, die »in hervorragendem Maße zur Verwirklichung des Friedensgedankens beigetragen hat«, so das Statut. Dies wurde zumindest bisher immer auch verstanden als konkreter Einsatz für Frieden, Freiheit und Menschenrechte im Sinne der Aufklärung – Werte, gegen die sich Frau Schimmel zumindest teilweise immer wieder ausspricht. Dies ist ihr gutes Recht – aber dafür dürfte sie nicht diesen Preis bekommen!

Mit der Verleihung des Friedenspreises an Annemarie Schimmel hat der Börsenverein dem Ansehen der deutschen Literatur und der deutschen Verlage geschadet.