Das Max Ophüls Festival
Richtlinien zur Vergabe des Max Ophüls Preises
1999
1. Vorbemerkungen
Die Landeshauptstadt Saarbrücken vergibt in Würdigung der Verdienste
des aus Saarbrücken stammenden Regisseurs vom 19. bis 24. Januar
1999 den MAX OPHÜLS PREIS 1999. Am Wettbewerb können sich deutschsprachige
Nachwuchs-Regisseur/innen beteiligen. Mit dem Wettbewerb ist die öffentliche
Vorführung der ausgewählten Filme verbunden.
2. Allgemeines
Der Preis wird jährlich vergeben. Sein Ziel ist die Auszeichnung und
Förderung von Nachwuchs-Regisseur/innen im deutschsprachigen Raum.
Der Preis ist mit 30.000 DM dotiert und um eine Verleihförderung von
30.000 DM ergänzt.
3. Filmkategorien
In die Auswahl, die durch einen durch die Stadt beauftragten Beirat erfolgt,
werden programmfüllende Spielfilme und Dokumentarfilme mit spielfilmähnlichem
Charakter einbezogen. Es finden nur solche Filme Berücksichtigung,
die nach Beginn des der Preisverleihung vorausgehenden Kalenderjahres fertiggestellt
wurden (für 1999: 01.01.1998 bis 31.12.1998).
Zur Teilnahme am Wettbewerb werden 35 mm-und 16 mm-Filme zugelassen
ab einer Laufzeit von 60 Minuten. Erstaufführungen werden bevorzugt
ausgewählt.
4. Anmeldung
Die Anmeldung der Filme muss bis zum 15.11.1998 beim Filmbüro
Max Ophüls Preis, Mainzer Straße 8, 66111 Saarbrücken,
mit entsprechendem Meldebogen erfolgen.
5. Kopientransport
Die Filmkopien müssen bis 12.01.1999 unter der Adresse Filmbüro,
Mainzer Straße 8, 66111 Saarbrücken, eingetroffen sein.
Die Filme sind während ihres Verbleibs in Saarbrücken mit
dem Kopienwert versichert. Der Hertransport erfolgt auf Kosten und Gefahr
des Einsenders.
Der Anmeldung sollen Pressematerial, Fotos, Plakate, Inhaltsangaben
usw. beigefügt werden, die für ein Informationsblatt verwendet
werden können. Für die Vorauswahl wäre die Beifügung
einer Video-Cassette mit dem überspielten Film im Format VHS wünschenswert.
6. Jury
Zur Prämierung des Preisträgers/der Preisträgerin wird eine
unabhängige Jury von Sachverständigen bestellt. Sie wird jährlich
berufen. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag durch den Kulturausschuß
der Landeshauptstadt Saarbrücken.
7. Ermittlung des Preisträgers/der Preisträgerin
Unter den Regisseur/innen der ausgewählten Filme ermittelt die Jury
einen Preisträger/eine Preisträgerin. Jedes Jurymitglied hat
nur eine Stimme. Die Beschlüsse der Jury werden mit einfacher Stimmenmehrheit
gefaßt. Der Preis wird dem Regisseur/der Regisseurin zugesprochen,
dessen/deren Film in der Jury die meisten Stimmen erhalten hat.
Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises besteht nicht. Ansprüche
nach den Vorschriften der §§ 657-661 BGB können nicht hergeleitet
werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Archiv-Kopie
Eine Kopie des preisgekrönten Films geht in das Eigentum der Stadt
Saarbrücken über. Die Stadt verpflichtet sich, diese Kopie für
Archivzwecke zu verwenden.
Kurzfilmwettbewerb
1. Vorbemerkungen
Der Kurzfilmwettbewerb im Rahmen des Filmfestivals MAX OPHÜLS PREIS
1999 soll u. a. innovative Tendenzen an den deutschsprachigen Filmhochschulen
zur Diskussion stellen. Daher und aus Gründen einer beschränkten
Vorführkapazität werden Immatrikulierte dieser Hochschulen vor
freischaffenden Regisseur/innen bei der Auswahl bevorzugt. Der Kurzfilmpreis
ist mit 5.000 DM dotiert. Die vom Kulturausschuß bestellte Jury ermittelt
aus den ausgewählten Filmen einen Preisträger/eine Preisträgerin.
Der Preis wird dem Regisseur/der Regisseurin zugesprochen, dessen/deren
Film in der Jury die meisten Stimmen erhalten hat.
2. Auswahlkriterien
Für den Wettbewerb werden Kurzfilme in den Formaten 16 mm und 35 mm
zugelassen. Am Wettbewerb können sich deutschsprachige Nachwuchsregisseur/innen
beteiligen mit ihren Kurzfilmen aus den Bereichen »kurzer Spielfilm«
und »kurzer Dokumentarfilm mit spielfilmähnlichem Charakter«
bis zu einer Lauflänge von 15 Minuten. Die Auswahl trifft ein eigens
beauftragter Beirat.
Bei allen nicht sonderlich erwähnten Punkten gelten die Bestimmungen
zur Vergabe des Max Ophüls Preises.