Das Max Ophüls Festival

Richtlinien zur Vergabe des Max Ophüls Preises 1999

1. Vorbemerkungen

Die Landeshauptstadt Saarbrücken vergibt in Würdigung der Verdienste des aus Saarbrücken stammenden Regisseurs vom 19. bis 24.  Januar 1999 den MAX OPHÜLS PREIS 1999. Am Wettbewerb können sich deutschsprachige Nachwuchs-Regisseur/innen beteiligen. Mit dem Wettbewerb ist die öffentliche Vorführung der ausgewählten Filme verbunden.

2. Allgemeines

Der Preis wird jährlich vergeben. Sein Ziel ist die Auszeichnung und Förderung von Nachwuchs-Regisseur/innen im deutschsprachigen Raum. Der Preis ist mit 30.000 DM dotiert und um eine Verleihförderung von 30.000 DM ergänzt.

3. Filmkategorien

In die Auswahl, die durch einen durch die Stadt beauftragten Beirat erfolgt, werden programmfüllende Spielfilme und Dokumentarfilme mit spielfilmähnlichem Charakter einbezogen. Es finden nur solche Filme Berücksichtigung, die nach Beginn des der Preisverleihung vorausgehenden Kalenderjahres fertiggestellt wurden (für 1999: 01.01.1998 bis 31.12.1998).
Zur Teilnahme am Wettbewerb werden 35 mm-und 16 mm-Filme zugelassen ab einer Laufzeit von 60 Minuten. Erstaufführungen werden bevorzugt ausgewählt.

4. Anmeldung

Die Anmeldung der Filme muss bis zum 15.11.1998 beim Filmbüro Max Ophüls Preis, Mainzer Straße 8, 66111 Saarbrücken, mit entsprechendem Meldebogen erfolgen.

5. Kopientransport

Die Filmkopien müssen bis 12.01.1999 unter der Adresse Filmbüro, Mainzer Straße 8, 66111 Saarbrücken, eingetroffen sein.
Die Filme sind während ihres Verbleibs in Saarbrücken mit dem Kopienwert versichert. Der Hertransport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Einsenders.
Der Anmeldung sollen Pressematerial, Fotos, Plakate, Inhaltsangaben usw. beigefügt werden, die für ein Informationsblatt verwendet werden können. Für die Vorauswahl wäre die Beifügung einer Video-Cassette mit dem überspielten Film im Format VHS wünschenswert.

6. Jury

Zur Prämierung des Preisträgers/der Preisträgerin wird eine unabhängige Jury von Sachverständigen bestellt. Sie wird jährlich berufen. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag durch den Kulturausschuß der Landeshauptstadt Saarbrücken.

7. Ermittlung des Preisträgers/der Preisträgerin

Unter den Regisseur/innen der ausgewählten Filme ermittelt die Jury einen Preisträger/eine Preisträgerin. Jedes Jurymitglied hat nur eine Stimme. Die Beschlüsse der Jury werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Der Preis wird dem Regisseur/der Regisseurin zugesprochen, dessen/deren Film in der Jury die meisten Stimmen erhalten hat.
Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises besteht nicht. Ansprüche nach den Vorschriften der §§ 657-661 BGB können nicht hergeleitet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Archiv-Kopie

Eine Kopie des preisgekrönten Films geht in das Eigentum der Stadt Saarbrücken über. Die Stadt verpflichtet sich, diese Kopie für Archivzwecke zu verwenden.

Kurzfilmwettbewerb

1. Vorbemerkungen

Der Kurzfilmwettbewerb im Rahmen des Filmfestivals MAX OPHÜLS PREIS 1999 soll u. a. innovative Tendenzen an den deutschsprachigen Filmhochschulen zur Diskussion stellen. Daher und aus Gründen einer beschränkten Vorführkapazität werden Immatrikulierte dieser Hochschulen vor freischaffenden Regisseur/innen bei der Auswahl bevorzugt. Der Kurzfilmpreis ist mit 5.000 DM dotiert. Die vom Kulturausschuß bestellte Jury ermittelt aus den ausgewählten Filmen einen Preisträger/eine Preisträgerin. Der Preis wird dem Regisseur/der Regisseurin zugesprochen, dessen/deren Film in der Jury die meisten Stimmen erhalten hat.

2. Auswahlkriterien

Für den Wettbewerb werden Kurzfilme in den Formaten 16 mm und 35 mm zugelassen. Am Wettbewerb können sich deutschsprachige Nachwuchsregisseur/innen beteiligen mit ihren Kurzfilmen aus den Bereichen »kurzer Spielfilm« und »kurzer Dokumentarfilm mit spielfilmähnlichem Charakter« bis zu einer Lauflänge von 15 Minuten. Die Auswahl trifft ein eigens beauftragter Beirat.
Bei allen nicht sonderlich erwähnten Punkten gelten die Bestimmungen zur Vergabe des Max Ophüls Preises.