Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Ausführung von Bestellungen erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Widersprechende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Käufers/der Käuferin haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt haben.
1. Bestellungen
Bestellungen gelten als angenommen, wenn entweder
1. eine (gesonderte) Auftragsbestätigung erteilt wird, oder
2. die Lieferung an den Besteller/die Bestellerin abgesandt wird, oder
3. die Rechnung an den Besteller/die Bestellerin abgesandt ist. Bestellungen werden zu den Preisen ausgeführt, die bei Eingang der Bestellungen gültig sind.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers/der Bestellerin. Sie ist vom Besteller/von der Bestellerin unverzüglich nach Empfang auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen feste Rechnung.
Für Kommissionslieferungen sind gesonderte vertragliche Vereinbarungen erforderlich.
3. Reklamationen
Reklamationen müssen dem Verlag unverzüglich nach Eingang der Sendung schriftlich mitgeteilt werden. Die Anerkennung der Berechtigung einer Reklamation behält sich der Verlag vor. Transportschäden sollten im Interesse des Bestellers/der Bestellerin in Gegenwart des jeweiligen Zustellers sofort festgestellt und dem jeweiligen Beförderer zur Regelung des Schadenfalles mitgeteilt werden. Da die Lieferung gemäß Ziffer 2 ausschließlich auf Gefahr des Bestellers/der Bestellerin durchgeführt wird, haftet der Verlag weder für Verlust noch Transportbeschädigung der Sendung. Der Verlag ist jedoch verpflichtet, dem Besteller/der Bestellerin etwaige eigene Ansprüche gegen Frachtführer, Spediteur, Post, Bahn o. a. auf Verlangen abzutreten.
4. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen unserer Verlagsprodukte erfolgen unter Eigentumsvorbehalt nach folgender Maßgabe:
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer/der Käuferin entstandenen und künftig entstehenden Forderungen gleich welcher Art unser Eigentum, auch für den Fall, dass einzelne oder alle Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt worden ist.
2. Der Käufer/die Käuferin ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt; er/sie hat sich das ihm/ihr zustehende Eigentum an der Ware seinen/ihren Abnehmern gegenüber vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
3. Alle Forderungen des Käufers/der Käuferin aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer/die Käuferin hiermit schon jetzt an den Verlag zur Sicherung ab. Nimmt der Käufer/die Käuferin eine solche abgetretene Forderung in ein Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung bzw. nach Saldierung der anerkannte Saldo in voller Höhe an den Verlag abzutreten. Diese Abtretung gegenwärtiger und künftiger Forderungen nimmt der Verlag hiermit an.
4. Der Käufer/die Käuferin ist ermächtigt, die abgetretene Forderung solange einzuziehen, wie er/sie seiner vertragsgemäßen Zahlungspflicht dem Verlag gegenüber nachkommt. Der Käufer/die Käuferin hat dem Verlag den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an den Verlag abgetretene Forderung aus Weiterverkauf unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer/die Käuferin hat dem Verlag auf Verlangen die Schuldner/innen der abgetretenen Forerungen sowie die genaue Forderungshöhe mitzuteilen. Der Verlag ist grundsätzlich berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen. Von diesem Recht wird der Verlag in der Regel keinen Gebrauch machen, solange der Käufer/die Käuferin ihm gegenüber nicht in Verzug ist.
5. Nach voller Bezahlung aller Forderungen des Verlags aus der Geschäftsbeziehung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer/die Käuferin über. Sofern der Eigentumsvorbehalt und die Forderungen aus Abtretungen die offenen Forderungen des Verlags um mehr als 25 % übersteigen, gibt dieser auf Verlangen und nach entsprechender Spezifikation nach eigener Wahl die übersteigenden Sicherungsrechte frei.
5. Preise
Die Preise werden in der Währung der Bundesrepublik Deutschland (Euro) berechnet. Sie gelten ab Lieferung. Der Verlag behält sich vor, dem Besteller/der Bestellerin Verpackungs- und Versandkosten zusätzlich in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
Der Verlag gewährt dem Buchhandel in der Bundesrepublik Deutschland bei Lieferung von Büchern einen Rabatt von 40 %, dem Buchhandel im Ausland von 25 %, außerdem in In- und Ausland Partie 11/10.
6. Zahlung
Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort netto in der Währung der Bundesrepublik Deutschland (Euro) fällig. Bei Zahlung ist unbedingt die gesamte Rechnungs- und Kundennummer anzugeben. Ein Abzug von Skonti, gleich in welcher Höhe, wird in keinem Falle anerkannt. Sind Monatskonten vereinbart, muss die Zahlung bis zum 15. des folgenden Monats geleistet werden. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen, Wechsel nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und auch nur zahlungshalber. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers/der Bestellerin und sind sofort fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Zentralbankkreditzinssatz ab Fälligkeit der Forderung zu erheben. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Der Verlag ist berechtigt,
1. Lieferungen gegen Postnachnahme oder gegen Vorauszahlung durchzuführen,
2. einen säumigen Kunden/eine säumige Kundin von der Weiterbelieferung auszuschließen,
3. aus sonstigen, für ihn wesentlichen Gründen bestehende Geschäftsverbindungen zu lösen.
7. Remissions- und Rückgaberecht
Rücksendungen von Geschäftskunden/-kundinnen sind nur aufgrund eines eingeräumten Remissionsrechtes und nur innerhalb der dafür festgelegten Rückgabefrist möglich. Eine Rücknahme erfolgt nur dann, wenn es sich um einwandfreie, wieder verkaufsfähige Exemplare handelt. Die Rücksendung darf nur an den Verlag nach Ankündigung durch ein Remittenden-Avis erfolgen. Bei einer Rücksendung sind unbedingt Kunden-Nummer und die jeweilige Rechnungs-Nummer, mit der die Lieferung an den Besteller/die Bestellerin erfolgte, anzugeben. Sind unsere Verlagsprodukte »bedingt« geliefert, so werden sie zu festgesetzten Terminen abgerechnet. Hierfür gilt ein besonderer Abrechnungsmodus. Der Verlag behält sich vor, bei beschädigt remittierten Exemplaren und Remissionen von Titeln, für die das Rückgaberecht abgelaufen ist, einen Prozentsatz des jeweiligen Ladenpreises vom gutzuschreibenden Betrag abzuziehen, maximal bis zur Höhe der Rechnung. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt der Besteller/die Bestellerin.
Privatkunden/-kundinnen haben ein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzrecht (§ 312 BGB u. a.). Bis zu einem Rücksendewert von 40 Euro sind sie verpflichtet, die Rücksendekosten zu tragen, und tragen die Gefahr der Rücksendung. Bei einem höheren Warenwert sind sie verpflichtet, für die Rücksendung den billigsten Weg zu wählen (in der Regel Büchersendung). Der Verlag behält sich vor, bei beschädigt zurückgegebenen Exemplaren einen angemessenen Prozentsatz des jeweiligen Preises vom gutzuschreibenden Betrag abzuziehen, maximal bis zur Höhe des Preises.
8. Ergänzende Bestimmungen
Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Bestellers/der Bestellerin und Gerichtsstand für beide Teile ist Saarbrücken als Sitz des Verlages. Diese Gerichtsstandvereinbarung erfolgt hiermit gemäß § 38 Abs. 1 ZPO und gemäß § 38 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO für den Fall, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Abweichende Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
zuletzt aktualisiert 01/01/2012

